Bauprojekte erfolgreich managen mit PSB

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Gewährleistungs-Management

Vor der Fertigstellung eines Hauses muss noch ein wichtiger Punkt beachtet werden: die Abnahme. Dies sollte unbedingt förmlich geschehen. Ansprüche für Mängel, die nicht beachtet wurden, lassen sich nach der Abnahme nur mit großen Problemen durchsetzen, da nach diesem Tag die Beweislast auf der Seite des Bauherrn liegt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für private Bauherren grundsätzlich fünf Jahre. Das entspricht den Regelungen des BGB. Wer einen VOB-Vertrag abschließt, der vier Jahre beinhaltet, hat als Privatperson dennoch einen Gewährleistungszeitraum von fünf Jahren. Wird jedoch ein Vertrag mit verkürzter Gewährleistung abgeschlossen, gilt diese individuell vereinbarte Frist. Das sollte man nicht tun, denn Probleme am Bau zeigen sich oftmals erst nach einiger Zeit.

Vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist ist es unbedingt notwendig, die vorhandenen Mängel bei einer Kontrolle vor Ort aufzunehmen und entsprechend geltend zu machen.

Unsere Mitarbeit erstreckt sich darauf, dass wir den Bauherrn bei der Bau-Abnahme begleiten, die vorhandenen Baumängel aufnehmen, dokumentieren und das Abarbeiten der Mängel durch die Nachunternehmer kontrollieren.

Weiterhin machen wir innerhalb der Gewährleistungsfrist mit Abstimmung des Kunden regelmäßige Begehungen, um weitere entstandene Baumängel frühzeitig aufzunehmen und weiterzuleiten.

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